GWG-Revision/-Prüfung

Die GwG Revisions AG ist von der Revisionsaufsichtsbehörde für die Prüfung von eingeschränkten Revisionen und von den Selbstregulierungsorganisationen (PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, SRO TREUHAND|SUISSE, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV) für die Prüfung der Finanzintermediäre im Bereich des Geldwäschereigesetzes zugelassen.


Auf folgende Dienstleistungen haben wir uns spezialisiert:
    

  • GwG-Prüfungen (nach gültiger Gesetzgebung, Reglement und Standesregeln der jeweiligen SRO’s)

 

            - Durchführung von Prüfungen im Auftrag des Finanzintermediärs
            - Prüfung Einhaltung Standesregeln

            - Beratung im Zusammenhang mit Geldwäscherei-Fragen

 

  • Eingeschränkte Revisionen nach OR Art. 727a Abs. 1
  • Treuhand- und Beratungsdienstleistungen

 

GwG-Prüfungen und GwG-Beratung


Unsere Kernkompetenz ist die Prüfung von Finanzintermediären (FI), die dem Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG) unterstellt sind.
Wir führen GwG-Revisionen bei Finanzintermediären, die den Selbstregulierungs-organisationen (PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, SRO TREUHAND|SUISSE, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV) unterstellt sind.

 

Eingeschränkte Revisionen


Als Zulassung bei der Revisionsaufsichtsbehörde als Revisor erfüllen wir die hohen Anforderungen an Qualität. Für kleine und mittelgrosse Unternehmen können wir die eingeschränkte Prüfung Ihrer Jahresrechnung durchführen.

 

Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne!